Die Neubrügg, die älteste Holzbrücke des Kantons Bern ist aktuell nur für den Fuss- und Veloverkehr freigegeben. Autofahrende nutzen die Umleitung über die Halenbrücke.

Ausgangslage
Die Neubrügg (Neubrücke) ist die älteste erhaltene Holzbrücke im Kanton Bern. Erbaut im Jahr 1534/35 verbindet sie die Gemeinde Kirchlindach mit dem Neufeld-Quartier. Vier Steinpfeiler stützen die rund 90 Meter lange Neubrügg, deren Holzkonstruktion hauptsächlich aus Tannen- und Eichenholz besteht. Als Objekt von nationaler Bedeutung ist sie im Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz gelistet und steht als Schweizer Kulturgut unter Denkmalschutz.

Der bauliche Zustand der Brücke wird gemäss geltenden Normen regelmässig überprüft, grundsätzlich in Intervallen von fünf Jahren. Ergänzend wurden in den vergangenen Jahren jährliche Zustandskontrollen durchgeführt, um die Entwicklung der Schäden engmaschiger zu beobachten. Im Rahmen der geplanten Gesamtsanierung erfolgte im Juli 2025 zudem eine vertiefte Untersuchung der Substanz und Tragstruktur.
Dabei zeigte sich, dass sich Schäden an den unteren Holzteilen schneller als erwartet entwickelt haben. Mehrere Träger sind durch Feuchtigkeit und Belastung stark geschwächt und müssen ersetzt werden. Vom 18. Juli bis 28. August war die Brücke aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Aktuell / laufende Arbeiten
Das Tiefbauamt strebt den Start der Gesamtsanierung ab 2027 an. Bis dahin gilt ein zweistufiger Massnahmenplan für die Nutzung der Brücke.
Seit dem 29. August ermöglicht eine provisorische Lösung Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrenden die Neubrügg wieder zu überqueren. Seitlich montierte Schutzgitter beschränken den Durchgang auf rund 1,5 Meter. Velofahrende werden gebeten abzusteigen. Reiterinnen und Reiter dürfen die Brücke nicht passieren.
Parallel läuft bereits die Materialbeschaffung für die mittelfristige Sicherungsmassnahme. Diese wird ab Dezember 2025 umgesetzt und ermöglicht dem Langsamverkehr eine komfortablere Nutzung der Brücke bis zum Start der Gesamtsanierungsarbeiten.
Für den motorisierten Verkehr bleibt die Brücke weiterhin gesperrt. Autofahrende nutzen die Umleitung über Halenbrücke – Bernstrasse – Stuckishausstrasse. Ob die Brücke künftig auch von Fahrzeugen wieder genutzt werden kann, wird im Rahmen der weiteren Projektplanung geprüft.
Verkehrslage

Eine Umleitung für alle Verkehrsteilnehmenden über die Halenbrücke – Bernstrasse – Stuckishausstrasse ist signalisiert.
Termine
- Eröffnung für den Fuss- und Veloverkehr: 29. August 2025
- Umsetzung mittelfristiger Lösung: ab Dezember 2025
- Start Gesamtsanierung: ab 2027
FAQ - häufig gestellte Fragen
Weitere Projektinformationen (Downloads und Fotos)


