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Sanierung Neubrügg (Neubrücke) bei Bern

Die Neubrügg, die älteste Holzbrücke des Kantons Bern, ist nur für Fussgänger/-innen und Velofahrende (Schiebepflicht) freigegeben. Autofahrende nutzen die Umleitung über die Halenbrücke. Die Gesamtsanierung ist ab 2027 geplant.

Sanierung Neubrügg (Neubrücke) bei Bern; Tiefbauamt des Kantons Bern

Ausgangslage

Die Neubrügg (Neubrücke) ist die älteste erhaltene Holzbrücke im Kanton Bern. Erbaut im Jahr 1534/35 verbindet sie die Gemeinde Kirchlindach mit dem Neufeld-Quartier. Vier Steinpfeiler stützen die rund 90 Meter lange Neubrügg, deren Holzkonstruktion hauptsächlich aus Tannen- und Eichenholz besteht. Als Objekt von nationaler Bedeutung ist sie im Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz gelistet und steht als Schweizer Kulturgut unter Denkmalschutz.

Sanierung Neubrügg (Neubrücke) bei Bern; Tiefbauamt des Kantons Bern

Der bauliche Zustand der Brücke wird gemäss geltenden Normen regelmässig überprüft, grundsätzlich in Intervallen von fünf Jahren. Ergänzend wurden in den vergangenen Jahren Zustandskontrollen durchgeführt, um die Entwicklung von Schäden engmaschiger zu beobachten. Im Rahmen der geplanten Gesamtsanierung erfolgte im Juli 2025 zudem eine vertiefte Untersuchung der Substanz und Tragstruktur.
Dabei zeigte sich, dass sich Schäden an den unteren Holzteilen schneller als erwartet entwickelt haben. Mehrere Träger sind durch Feuchtigkeit und Belastung stark geschwächt und müssen ersetzt werden. Vom 18. Juli bis 28. August war die Brücke aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Aktuell / laufende Arbeiten

Das seit Sommer 2025 installierte Sicherungssystem hat sich bewährt: Die seitlich montierten Schutzgitter erfüllen die Anforderungen an Tragsicherheit und Funktionalität.

Weiterführende Abklärungen haben ergeben: Die ursprünglich vorgesehene Zwischenlösung einer Trogbrücke steht aufgrund des hohen Aufwands und der Kosten nicht im Verhältnis und wird daher nicht umgesetzt. Das bestehende Sicherheits- und Verkehrsregime wird beibehalten:

  • Beschränkter Durchgang auf rund 1,5 m
  • Fussgänger/-innen dürfen passieren
  • Velofahrende werden gebeten abzusteigen
  • Reiter/-innen dürfen die Brücke nicht passieren
  • Brücke bleibt für motorisierten Verkehr gesperrt; Umleitung via Halenbrücke – Bernstrasse – Stuckishausstrasse

Temporäre Massnahmen sind gemäss Norm nur solange erforderlich, wie sie für die Sicherheit notwendig sind. Da diese gewährleistet ist, konzentriert der Kanton seine Ressourcen auf die Vorbereitung der Gesamtsanierung ab 2027. Kleinere Optimierungen in der Beleuchtung und Signaletik werden weiterhin umgesetzt.

Verkehrslage

Eine Umleitung über die Halenbrücke – Bernstrasse – Stuckishausstrasse ist signalisiert.

Termine

  • Wiedereröffnung für den Fuss- und Veloverkehr: 29. August 2025
  • Start Gesamtsanierung: ab 2027

FAQ - häufig gestellte Fragen

Weitere Projektinformationen (Downloads und Fotos)

Downloads

Sanierung Neubrügg (Neubrücke) bei Bern; Tiefbauamt des Kantons Bern
Sanierung Neubrügg (Neubrücke) bei Bern; Tiefbauamt des Kantons Bern
Sanierung Neubrügg (Neubrücke) bei Bern; Tiefbauamt des Kantons Bern
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