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Neubau Radweg Rüti bei Büren – Büren an der Aare

Mit dem Neubau eines baulich getrennten Radwegs zwischen Rüti bei Büren und Büren an der Aare schliesst der Kanton Bern eine wichtige Netzlücke im Veloverkehr. Das Projekt schafft eine sichere, attraktive Verbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr, verbessert die Anbindung ans bestehende Netz und erhöht die Verkehrssicherheit deutlich.

Das Projekt

Der Korridor Bern – Solothurn weist gemäss dem kantonalen Sachplan Veloverkehr eine Netzlücke im Alltagsverkehr auf. Zur Schliessung dieser Lücke plant das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III, den Neubau eines sicheren Radwegs zwischen Rüti bei Büren und der SBB-Unterführung in Büren an der Aare. Ziel ist die Förderung des sicheren und attraktiven Veloverkehrs im Alltag und in der Freizeit.

Altes SBB-Trassee in Blickrichtung Büren, von Rüti kommend.

Die geplante Strecke verläuft entlang des SBB-Trassees über bestehende Feldwege, mit Anschluss an die Solothurnstrasse in Büren an der Aare und über die Bürenmatten bis zum Knoten bei der Solothurnstrasse in Rüti bei Büren. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird beim Knoten Bürenstrasse / Bürenmatten eine Querungs- und Abbiegehilfe (2.50 m breit) erstellt und die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert.

Solothurnstrasse Richtung Rüti aus Büren kommend.
Eingangs Rüti aus Büren kommend.

Der neue Radweg wird baulich vom motorisierten Verkehr getrennt geführt (Aufbau: 2 x 1.25 m Radweg, Mittelstreifen 0.50 m, beidseitige Bankette à 0.25 m) und ermöglicht so einen sicheren Schul- und Alltagsweg für Velofahrende. Das Projekt verbessert die Anbindung ans bestehende Verkehrsnetz und reduziert zusätzlich die Lärmbelastung im Bereich der Querung.

Übersicht Etappen

Termine

Das genaue Bauprogramm erfolgt im Rahmen des Ausführungsprojektes. Es wird von einer Bauzeit von acht Monaten ausgegangen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich von Ende 2026 bis Ende 2027.

Kosten

Die Gesamtkosten betragen rund CHF 980 000, davon entfallen CHF 480 000 auf den Neubau und CHF 500 000 auf den Substanzerhalt.

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